Grundschuldbriefe

Die hier aufgeführten Grundschuldbriefe liegen uns im Original vor und werden bei Abschluss einer Vereinbarung körperlich für Sie (oder die von Ihnen benannte Person) von uns oder bei einem Notar hinterlegt.

Ein Wertgutachten über die jeweilige Immobilie liegt uns nicht vor. Für eine Werthaltigkeit irgendeines Grundschuldbriefes wird von uns keinerlei Gewähr oder Garantie übernommen.

Wir garantieren lediglich das Vorhandensein des jeweiligen Dokuments und dass es echt ist.